Firmengründung in Chile

Sie möchten in Chile ein Unternehmen, eine Zweigstelle oder eine Tochterfirma gründen? Wir unterstützen Sie dabei! Binnen 15 Tagen ist die neue Firma in Form einer Sociedad por Acciones (SpA) operativ – unabhängig davon, ob Sie über ein chilenisches Visum verfügen. In Zusammenarbeit mit einer deutsch-chilenischen Anwaltskanzlei übernehmen wir die komplette Abwicklung des Gründungsprozesses.

Zu unserem Service gehören:

  1. Erstellung der Vollmachten (pro Aktionär) für den Rechtsanwalt.
  2. Beantragung der Steuernummern
  3. Erstellung des Gesellschaftsvertrages
  4. Gesellschaftsgründung im Namen der Aktionäre durch Vollmacht.
  5. Beantragung der Steuernummer für die zu gründende Gesellschaft.
  6. Durchführung des Gründungsprozesses vor dem Notar, beim Handelsregister und Bekanntmachung.
  7. Internationale steuerliche Beratung für die Aktionäre sowie für das Unternehmen.
  8. Eröffnung eines Bankkontos mit Euro-, Dollar- und Pesos-Konto.
  9. Rechtliche Vertretung im Namen der Aktionäre und des neuen chilenischen Unternehmens (Banküberweisungen, Rechnungsstellung, Dokumentenprüfung).

Kosten

Honorare nach Vereinbarung.

Die rechtliche Vertretung (Punkt 9) kostet 2,5 UF monatlich (ca. 80 Euro).

Die Kosten für Notar, Legalisierungen, Registrierung, Veröffentlichungen und Übersetzungen (falls nötig) sind variabel. Pauschale: 200 Euro pro Aktionär.

Eine offizielle Firmenadresse kostet ca. 30 Euro pro Monat. Dieser Service wird von verschiedenen Dienstleistern angeboten.

Interesse? Nutzen Sie die Schnellanfrage auf der rechten Seite!