Autokauf in Chile

ContactChile unterstützt bei der Abwicklung

Für längere Aufenthalte in Chile und den Nachbarländern ist es - im Vergleich zu einer kostspieligen Langzeitmiete - günstiger, einen Wagen zu kaufen und nach der Reise wieder zu verkaufen. Dabei gilt es ein paar grundlegende Dinge zu beachten und einigen Papierkram zu erledigen - wir helfen Ihnen gern dabei!

Hier unsere kleine Anleitung zum Thema Autokauf:

  1. Zunächst benötigt man eine chilenische Steuernummer, den so genannten RUT (Rol Único Tributario). Diesen erhält man beim örtlichen Steueramt (SII, Servicio de Impuestos Internos). Touristen (also Ausländer ohne Visum) erhalten diesen RUT nur, wenn sie einen gesetzlichen Vertreter benennen (representante legal) und dies notariell beglaubigen lassen. Der Vertreter kann ein Chilene oder Ausländer mit gültigem Visum sein. ContactChile bietet diesen Service in Santiago an, der komplette Amtsweg inklusive Notar und Steueramt kann binnen 48 Stunden erledigt werden. Mit dem RUT kann man sofort Geschäfte tätigen.
  2. Dann gilt es, einen passenden Wagen zu suchen. Die meisten Privatpersonen und Händler annoncieren ihre Angebote in Portalen wie Chileautos oder DeMotores. Auch in einschlägigen Reiseforen wie dem Panamericana-Forum werden immer wieder Fahrzeuge von Ausländern angeboten, die in Südamerika unterwegs sind. Bei letzteren ist darauf zu achten, dass der Wagen in Chile zugelassen ist, Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Chile nicht umgemeldet werden.
  3. Wer des Spanischen nicht mächtig und kein Hobbymechaniker ist, sollte nach Angeboten von etablierten Händlern suchen, um eine gewisse Seriösität zu gewährleisten. Manche Händler stellen auch einen eventuellen Rückkauf in Aussicht. Ein weiterer Vorteil ist, dass Händler in der Regel komplett die Abwicklung des Autokaufs übernehmen, d.h. den Kaufvertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen sowie die Ummeldung beantragen. Dabei werden Steuern (1,5% des Fahrzeugwerts) und Gebühren fällig, die der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis übernehmen muss.
  4. Beim Kauf müssen folgende Fahrzeugpapiere vorliegen: der Fahrzeugschein (padrón), die gültige Kommunalsteuer (permiso de circulación, jeweils im März für ein Jahr zu entrichten), die obligatorische Haftpflichtversicherung (seguro obligatorio, ebenso), die technische Überprüfung (revisión técnica, jährlich in einem von der Endziffer des Kennzeichens abhängigen Kalendermonat fällig) sowie der Abgastest (certificado de gases, ebenso). Außerdem muss der Verkäufer zwei aktuelle Zertifikate beibringen, die bestätigen, dass der Wagen keine offenen Strafzettel hat (certificado de multas) sowie tatsächlich dem Verkäufer gehört und nicht polizeilich gesucht wird (certificado de anotaciones).
  5. Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wie bezahle ich den Wagen? Nur in Ausnahmefällen akzeptiert ein Händler Kreditkarten, zumal diese auch einen entsprechenden Kreditrahmen haben müsste. Sie können eine Überweisung von Ihrer Hausbank auf ein chilenisches Konto veranlassen, in der Regel hat man dabei aber keine Kontrolle über den Wechselkurs und den Betrag, den der Empfänger letztlich bekommt. Statt dessen empfehlen wir, einen internationalen Finanzdienstleister zu nutzen, da gibt es mehrere (Wise, Western Union). So können Sie bequem von Ihrem heimischen Konto auf das Konto des Verkäufers einen festen Betrag in Pesos überweisen, das dauert normalerweise nicht länger als 2-3 Tage.
  6. Ein Exemplar des Kaufvertrags oder die Händler-Rechnung gelten zusammen mit dem bisherigen Fahrzeugschein als vorläufige Besitzdokumente, sodass man den Wagen sofort nutzen kann. Der definitive padrón auf den Namen des Käufers wird vom Meldeamt Registro Civil nach ca. 4 Wochen ausgestellt und ist dann online abrufbar bzw. kann bei einer beliebigen Zweigstelle des Registro Civil in jeder Gemeinde abgeholt werden (RUT vorlegen).
  7. Wer mit dem Wagen das Land verlassen möchte, kann das nur mit dem definitiven, auf den eigenen Namen lautenden Fahrzeugschein, d.h. frühestens nach 4 Wochen, oder mit einer notariellen Vollmacht des Vorbesitzers. In beiden Fällen muss vorab bei einem Notar eine eidesstattliche Erklärung (declaración jurada) unterschrieben werden, dass man den Wagen innerhalb der gesetzlichen Frist (6 Monate) wieder nach Chile zurückbringt. Bei Fahrten nach Argentinien muss zudem vorab eine spezielle Versicherung für das Nachbarland erworben werden.
  8. Wer mit dem Wagen in der Hauptstadtregion unterwegs sein wird, sollte sich gleich nach dem Kauf um den so genannten TAG kümmern. Das ist ein Chip, der an die Frontscheibe des Wagens geklebt wird und die Abrechnung der elektronischen Maut für die Stadtautobahnen ermöglicht. Den TAG bekommt man kostenlos bei einer Zweigstelle eines der Autobahn-Konzessionäre, z.B. bei Costanera Norte in der Metrostation Universidad de Chile; es muss eine Kreditkarte hinterlegt werden. Wer nur kurz in Santiago bleibt, kann stattdessen die Benutzung der Stadtautobahnen an einzelnen Tagen im Nachhinein bezahlen (Pasastesintag).
  9. Wir empfehlen dringend, den Wagen über die obligatorische Versicherung hinaus abzusichern, da diese nur Schäden an Dritten abdeckt. Der Preis einer Vollkasko-Versicherung ist abhängig vom Wagenwert. ContactChile empfiehlt auf Wunsch englischsprachige Versicherungsmakler.

ContactChile unterstützt Sie rund um den Kauf und Verkauf eines Wagens. Unser Service umfasst:

  • die Beschaffung des RUT, wobei einer unserer Mitarbeiter als gesetzlicher Vertreter agiert;
  • die deutschsprachige Beratung zu den verschiedenen Detailfragen;
  • die Unterstützung bei Kaufverhandlungen;
  • die Zahlungsabwicklung;
  • die Vermittlung einer seriösen Versicherung.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Unterstützung beim Wiederverkauf, sodass Sie den Wagen bis zuletzt nutzen können und nicht in Eile unter Wert verkaufen müssen.

Interesse? Nutzen Sie die Schnellanfrage auf der rechten Seite!