Neues Einwanderungsgesetz in Chile

Nach acht Jahren der Diskussion im Kongress hat der Senat ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt die noch aus der Militärdiktatur stammenden Regelungen und versucht, den heutigen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Unter anderem werden 13 verschiedene Arten von Visa festgelegt. Hinzu kommen die Schaffung einer neuen Nationalen Einwanderungsbehörde, die für die Bearbeitung von Visumsanträgen zuständig sein wird, sowie eines automatisierten Systems zur Beantragung von Visumsverlängerungen und Dauervisa.

Zu den neuen Visumstypen gehören Arbeits- und Studentenvisa, Visa zur Familienzusammenführung, für Zeitarbeit, humanitäre Gründe, medizinische Behandlung und ein neues Visum zur Suche nach Arbeitsmöglichkeiten in Chile.

Im Gegensatz zu den derzeitigen Bestimmungen müssen alle Ausländer, die nach Chile einreisen wollen, um sich hier niederzulassen, künftig ihr erstes Visum und ihre RUT (ID) vor der Anreise in ihrem Heimatland beantragen.

Das neue Gesetz muss noch vom Präsidenten der Republik unterschrieben werden; ebenso sind in den kommenden Monaten die Durchführungsbestimmungen zu erwarten.

Unterstützung bei der Beantragung eines Visums