Grenzschließungen in Chile

Die Grenzen Chiles bleiben weiterhin geschlossen, allerdings gelten einige Ausnahmen. Einreisen dürfen:

  • Personen mit chilenischer Staatsangehörigkeit.
  • Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung in Chile (temporäres oder Dauervisum).
  • Ausländer, die nachweisen können, dass Ihr Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung in Bearbeitung ist.
  • Passagiere, die sich auf der Durchreise befinden und im Transitbereich bleiben, ohne die Einreisekontrollen nach Chile zu passieren.
  • Ausländische Eltern oder Kinder eines Chilenen oder Ausländers mit chilenischer Aufenthaltsgenehmigung, die als Touristen einreisen. In diesem Fall ist es notwendig, die Verwandtschaft mit der entsprechenden beglaubigten Geburtsurkunde nachzuweisen.
  • Ausländer, die nach chilenischem Recht mit einem Chilenen oder Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben und als Touristen einreisen. Die Ehe bzw. Partnerschaft muss mit der entsprechenden Bescheinigung aus dem chilenischen Zivilstandsregister beurkundet werden.
  • Ausländer, die mit einem Chilenen oder Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung in einer im Ausland geschlossenen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben und als Touristen einreisen. In diesem Fall müssen sie über einen konsularischen Passierschein verfügen, den sie nach Vorlage der Heiratsurkunde bzw. des Nachweises der eingetragenen Partnerschaft im nächstgelegenen chilenischen Konsulat erhalten.
  • Ausländer, die einen konsularischen Passierschein (salvoconducto) mit sich führen, der die Einreise nach Chile in nicht aufschiebbaren geschäftliche Angelegenheiten erlaubt.

Quelle: Diariooficial.interior.gob.cl