Einführung der Haager Apostille in Chile

Ab dem 30. August 2016 ist für chilenische Staatsbürger sowie Ausländer die Legalisation ihrer amtlichen Urkunden leichter. Bisher beinhaltete dieser Vorgang eine ermüdende Abfolge von Behördenwegen in unterschiedlichen Amtsstellen.

Durch die Einführung der Apostille sind in Chile ausgestellte öffentliche Urkunden in allen Ländern, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens sind (derzeit 112), gültig und bedürfen keiner anderen Form der Beglaubigung. Ebenso werden ausländische öffentliche Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, in Chile anerkannt, wodurch Ausländern die Validierung ihrer Urkunden erleichtert wird (z. B. Hochschulzeugnisse, Personenstandsurkunden, etc.).

Folgende chilenische Behörden sind für die Ausstellung einer Apostille zuständig: Cancillería, Ministerios de Educación, Justicia y Salud und Servicio del Registro Civil e Identificación. Mehr Information dazu findet sich unter Apostilla.gob.cl