Neue Einschränkungen für den Besuch der Osterinsel

Seit dem 1. August 2018 gibt es zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen für in- und ausländische Touristen, die auf die Osterinsel reisen. Diese gehört zu den drei am meist besuchten Reisezielen Chiles.

Insbesondere sind alle Besuche zu touristischen Zwecken auf maximal 30 Tage beschränkt. Wer auf die Insel einreist, muss am Flughafen das Einreiseformular (FUI) ausfüllen, seinen Reisepass, sein Rückflugticket und die vom Nationalen Fremdenverkehrsamt (SERNATUR) genehmigte Unterkunft vorlegen. Es ist auch möglich, ein Einladungsschreiben einer ansässigen Person vorzulegen, das durch die Provinzregierung der Osterinsel verlängert werden muss.

Derzeit bleiben jährlich etwa 250 Menschen (meist Chilenen) für einen dauerhaften Aufenthalt auf der Osterinsel. Mit dieser Maßnahme soll das Bevölkerungswachstum auf der nur 162 km² großen Fläche begrenzt werden.

Nach Angaben der Einwohner sei die Insel nicht groß genug, um genügend Platz für 7.750 Menschen zu bieten. Hierdurch wird nicht nur das Ökosystem, sondern auch der Schutz der ethnischen Gruppen der Rapa Nui gefährdet. Nach der letzten Volkszählung von 2017 bezeichneten sich weniger als die Hälfte der Inselbewohner als Rapa Nui.