Neue Regelung für das befristete Arbeitsvisum

Aktualisierung am 10.4.2018

Seit dem 1. März 2015 können Ausländer, die über einen Arbeitsvertrag in Chile verfügen, eine neue Form des Visums beantragen. Dabei handelt es sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis „für Arbeitszwecke“ (visa temporaria por motivos laborales).

Nach bisheriger Gesetzeslage hatten Ausländer, die mit einem sog. „Visa sujeta a contrato“ in Chile sind, im Falle einer Kündigung nur 30 Tage Zeit, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dadurch befanden sie sich in einer unsicheren Lage. Die kurze Zeitspanne von einem Monat zur Suche eines neuen Jobs hatte zur Folge, dass viele Ausländer bereit waren, Arbeiten zu jeglichen Konditionen anzunehmen, was sie gegenüber den chilenischen Arbeitnehmern benachteiligte.  

Unter der neuen Regelung haben Ausländer nun bis zu einem Jahr Zeit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden; dies ermöglicht ihnen gleiche Bedingungen wie den einheimischen Arbeitskräften und die Suche nach einer Arbeit, die ihren Interessen und Fähigkeiten so gut wie möglich entspricht. 

Zudem ist der Arbeitgeber im Gegensatz zur alten Regelung nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitnehmer und dessen Familie nach Ende des Arbeitsvertrags das Rückflugticket zu zahlen. Somit profitieren auch die einstellenden Unternehmen von den neuen Visabestimmungen. 

Zu beachten ist, dass das aktuelle „Visa sujeta a contrato“ weiterhin für Personen gültig ist, die für eine begrenzte Zeit zum Arbeiten nach Chile kommen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Extranjería

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